Information über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des neuen Pkw
- Marke:
- KIA
- Handelsbezeichnung:
- PV5
- Antriebsart:
- Elektromotor
- Kraftstoff:
- entfällt
- anderer Energieträger:
- Strom
- Energieverbrauch (kombiniert):
- 19,4 kWh/100 km
- CO2-Emissionen (kombiniert):
- 0 g/km1
- Elektrische Reichweite:
- 288 km
CO2-Klasse
Auf Grundlage der CO2-Emissionen (kombiniert)
Weitere Angaben:
- Stromverbrauch
kombiniert - 19,4 kWh/100 km
- Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung:
- 934,11 EUR/Jahr
- (Strompreis: 32,10 ct/kWh, (Jahresdurchschnitt 2025))
- Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr):2
- bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 142,50 EUR/t:
- 0,00 EUR
- bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 60,00 EUR/t:
- 0,00 EUR
- bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 220,00 EUR/t:
- 0,00 EUR
- Kraftfahrzeugsteuer:
- befristet steuerbefreit3
Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2.
1 Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
2 Aufgrund der CO2-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO2-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei angenommenen CO2-Preisen für den Zeitraum 2027 bis 2036 berechnet. Die tatsächlichen CO2-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO2-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info.
3 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035.
erstellt am: 06.11.2026